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Was darf ein Alltagsbegleiter nicht? Aufgaben, Grenzen und Verantwortung der Alltagsbegleitung

Alltagsbegleiter – wertvolle Hilfe mit klaren Aufgaben Die Alltagsbegleitung spielt eine immer größere Rolle in der Betreuung älterer und hilfsbedürftiger […]

Alltagsbegleiter – wertvolle Hilfe mit klaren Aufgaben

Die Alltagsbegleitung spielt eine immer größere Rolle in der Betreuung älterer und hilfsbedürftiger Menschen. Ob Unterstützung im Haushalt, gemeinsame Spaziergänge oder Begleitung zu Arztterminen – Alltagsbegleiter für Senioren leisten wichtige Hilfestellung im Alltag. Doch dabei stellt sich oft die Frage: Was darf ein Alltagsbegleiter nicht? Wo liegen die Grenzen, welche Aufgaben sind erlaubt und was fällt in den Bereich der Pflege?

In diesem Blog erklärt emc2, welche Tätigkeiten zur Alltagsassistenz gehören, was eine Fachkraft Alltagsassistenz leisten darf, und wann spezialisierte Pflegekräfte gefragt sind – besonders für Haushalte in Hof und Umgebung.

Was macht ein Alltagsbegleiter?

Ein Alltagsbegleiter unterstützt Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen im täglichen Leben. Die Aufgaben eines Alltagsbegleiters umfassen:

  • Gemeinsames Einkaufen, Kochen oder Spazierengehen
  • Begleitung zu Terminen (Arzt, Friseur, Behörde)
  • Gespräche führen, Vorlesen, Gesellschaft leisten
  • Hilfe bei der Tagesstrukturierung und Aktivierung

Ob als Alltagsbegleiter im Altenheim, im eigenen Zuhause oder im Rahmen der Alltagsassistenz privat – diese Form der Alltagsunterstützung ist besonders für Senioren eine große Entlastung.

Was darf ein Alltagsbegleiter nicht?

So hilfreich ein Alltagsbegleiter auch ist – bestimmte Aufgaben sind klar ausgeschlossen. Ein Alltagsbegleiter darf nicht:

  • Pflegerische Tätigkeiten übernehmen, wie z. B. Waschen, Anziehen, Wundversorgung oder Medikamentengabe
  • Medizinische Maßnahmen durchführen, wie Blutdruck messen oder Injektionen setzen
  • Finanzielle Angelegenheiten regeln, z. B. Konto verwalten oder Rechnungen eigenständig bezahlen
  • Haftungspflichtige Aufgaben übernehmen, z. B. Hebetätigkeiten oder Pflegehilfsmittel anlegen
  • Rechtsgeschäfte abschließen oder in Vertretung handeln

Diese Aufgaben fallen in den Bereich von Pflegekräften, Betreuungsdiensten oder Angehörigen mit Vollmacht. Die Grenze zwischen Betreuung und Pflege ist wichtig, um Sicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten.

Alltagsassistenz – klare Aufgaben, klare Verantwortung

Die Alltagsassistenz ist eine unterstützende, nicht-medizinische Leistung. Eine Fachkraft Alltagsassistenz oder eine Betreuungskraft im Alltag darf nur innerhalb ihres Kompetenzrahmens handeln.

Zu den erlaubten Aufgaben der Alltagsassistenz zählen:

  • Organisation des Tagesablaufs
  • Gemeinsame Beschäftigung (z. B. Spiele, Basteln, Spaziergänge)
  • Haushaltsnahe Unterstützung (Abwasch, Wäsche aufhängen, Einkäufe begleiten)
  • Förderung sozialer Kontakte
  • Dokumentation von Beobachtungen (z. B. Veränderungen im Verhalten)

Die fachkraft Alltagsassistenz Aufgaben schließen keine Pflegemaßnahmen ein, sondern fördern Selbstständigkeit und Teilhabe im Alltag.

Alltagsunterstützende Angebote & Assistenzlösungen – was ist erlaubt?

Alltagsunterstützende Angebote sind heute fester Bestandteil vieler Seniorenprogramme. Sie dürfen nicht mit Pflegeleistungen verwechselt werden. Wer behinderte Menschen betreut im Rahmen der Alltagsassistenz, muss ebenfalls auf klare Abgrenzungen achten.

Beispielhafte alltagsunterstützende Assistenzlösungen, die erlaubt sind:

  • Spaziergänge zur Bewegungsförderung
  • Begleitung zum Supermarkt
  • Strukturierung des Tages (z. B. gemeinsam Frühstück vorbereiten)
  • Unterstützung bei der Terminplanung

Nicht erlaubt sind:

  • Körperpflege, medizinische Versorgung, Verbandswechsel
  • Medikamentengabe ohne medizinische Ausbildung

Hilfe bei der Alltagsunterstützung finden – worauf Sie achten sollten

Wenn Sie eine Alltagsbegleitung für Senioren finden möchten – z. B. für sich selbst oder Angehörige in Hof und Umgebung – ist es wichtig, auf Qualifikation, Empathie und klare Aufgabenteilung zu achten. emc2 bietet geprüfte Alltagsbegleiter und Alltagsassistenz, die im Alltag unterstützen, aber auch wissen, was sie nicht dürfen.

Unsere Alltagsbegleiter Betreuungskraft handelt zuverlässig, diskret und im Rahmen ihrer Befugnisse – bei Bedarf in Zusammenarbeit mit Fachpflegekräften.

emc2 – Ihr Ansprechpartner für Alltagsunterstützung in Hof und Umgebung

In Hof und Umgebung steht emc2 für verantwortungsvolle, alltagsunterstützende Angebote – von der Haushaltsorganisation über Begleitung bis hin zur sozialen Aktivierung. Unsere Fachkräfte der Alltagsassistenz wissen, wo ihre Grenzen liegen, und arbeiten im Einklang mit Pflegeeinrichtungen, Angehörigen und rechtlichen Vorgaben.

Fazit: Was darf ein Alltagsbegleiter nicht?

  • Keine medizinischen oder pflegerischen Tätigkeiten
  • Keine rechtlichen oder finanziellen Entscheidungen treffen
  • Keine gefährlichen oder haftungsrelevanten Aufgaben übernehmen
  • Immer im Rahmen der Alltagsunterstützung für Senioren handeln
  • Bei Unsicherheiten: Zusammenarbeit mit Pflegepersonal oder Angehörigen

Häufig gestellte Fragen

Was dürfen Alltagsbegleiter nicht machen?

Keine Pflege, keine medizinischen Maßnahmen, keine finanziellen oder rechtlichen Aufgaben übernehmen.

Was darf man als Alltagsbegleiter machen?

Haushalt unterstützen, begleiten, aktivieren und den Alltag strukturieren – ohne pflegerische Eingriffe.

Was verdient ein Alltagsbegleiter pro Stunde?

Das hängt vom Einsatzbereich ab – genaue Infos erhalten Sie direkt bei emc2.

Was ist der Unterschied zwischen einem Alltagsbegleiter und einer Betreuungskraft?

Die Begriffe werden oft synonym verwendet. Wichtig ist, dass beide nicht pflegerisch tätig werden dürfen.

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